Hilfsangebote für Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1-5

 

Verhinderungspflege (Urlaubsbetreuung oder stundenweise Betreuung)

max. 28 Tage pro Jahr über die Pflegeversicherung möglich

 

Entlastende  Betreuungsangebote (stundenweise Beaufsichtigung von Personen mit eingeschränkter Alltagskompetenz oder Begleitdienste zu Fachärzten oder geplante Geselligkeitsnachmittage) auch durch Ehrenamtliche möglich

 

Alltagsbegleitende Dienstleistungen  (Begleitung bei Einkäufen, gemeinsames Kochen, gemeinsame Postbearbeitung, Begleitung zu Behörden u. Ä.)

 

Aufbau von HelferInnenkreisen in den einzelnen Gemeinden.