Für pflegende Angehörige
- von Demenzerkrankten Pflegebedürftigen:
Entlastende Betreuungsangebote = kurzfristig abrufbare Serviceleistung zur Beaufsichtigung von, in ihrer Alltagskompetenz eingeschränkten Pflegebedürftigen, um die Pflegeperson zu entlasten.
- von allen Pflegebedürftigen:
individuelle Schulungen der Pflegeperson im Umgang mit den Pflegebedürftigen vor Ort
Verhinderungspflege = stundenweise über das Jahr oder als Urlaubsvertretung
max. 28 Tage pro Jahr
zusätzliche Betreuugsleistungen = stehen seit 01.01.2015 jedem Pflegebedürftigem zu und können als individuell angepasste Unterstützung in Form einer Sachleistung bei der Pflegekasse formlos beantragt und erbracht werden.
Aufbau von Angehörigengruppen zum Informationsaustausch in den einzelnen Gemeinden.