Für pflegende Angehörige

 

 

Entlastende Betreuungsangebote = kurzfristig abrufbare Serviceleistung zur Beaufsichtigung von, in ihrer Alltagskompetenz eingeschränkten Pflegebedürftigen,  um die Pflegeperson zu entlasten.

 

 

 

individuelle Schulungen der Pflegeperson im Umgang mit den Pflegebedürftigen vor Ort

 

Verhinderungspflege = stundenweise über das Jahr oder als Urlaubsvertretung

max. 28 Tage pro Jahr

 

zusätzliche Betreuugsleistungen = stehen seit 01.01.2015 jedem Pflegebedürftigem zu und können als individuell angepasste Unterstützung in Form einer Sachleistung bei der Pflegekasse formlos beantragt und erbracht werden.

 

Aufbau von Angehörigengruppen zum Informationsaustausch in den einzelnen Gemeinden.